Samstag, 28. Februar 2015

Elternunterhalt Teil 1 – Grundlagen



Immer häufiger erscheinen „erwachsene Kinder“ in meiner Kanzlei, die die Auskunftsbögen des Sozialamtes inkl. Rechtswahrungsanzeige in den Händen halten. Die Eltern können ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren, da die Renten zu klein und die Heimkosten zu hoch sind. Das Sozialamt muss einspringen. Und dieses sucht natürlich nach Wegen um zumindest einen Teil der erbrachten Leistungen erstattet zu bekommen. Die wenigsten meiner Mandanten scheuen sich davor, ihre Eltern zu unterstützen. Die Meisten haben jedoch Angst um ihre eigene Existenz, die sie für sich und ihre Familie aufbauen.

 
Es kommen Fragen wie:

„Vor Jahren hat meine Mutter mir Geld geschenkt zum Kauf unseres Hauses, muss ich das zurückzahlen?“ oder „Muss ich gar mein Haus/meine Wohnung verkaufen?“

„Mein Mann hat Vermögen. Fließt das in die Unterhaltsberechnung mit ein?“

„Ich bin Hausfrau/-mann muss mein Ehepartner nun den Unterhalt zahlen, obwohl es gar nicht seine Eltern sind?“

„Was ist mit meinen Geschwistern. Mein Bruder hat viel mehr Geld als ich!“

Diese und andere Fragen belasten die Menschen, die erwachsenen Kinder. Nicht selten sind die unterhaltsbedürftigen Eltern ebenfalls sehr belastet, denn sie stellen sich in der Regel nicht hin und sagen: „Kind, nun zahl mal für mich!“ Sie wünschen ihren Kindern Glück und Frieden und den Erhalt einer gesicherten Existenz.

 In einer kleinen Serie möchte ich die Grundlagen des Elternunterhaltes darstellen und vielleicht so bereits jetzt einige offene Fragen klären. Sämtliche Informationen sind jedoch allgemein gehalten und können nicht den individuellen Einzelfall behandeln. Sie können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen, die in der Regel notwendig wird, wenn das Sozialamt Unterhalt fordert.  Meine Informationen können nur einen kleinen Überblick über die Sach- und Rechtslage geben, nicht mehr.

Wer muss eigentlich finanziell für mich sorgen? Wer ist für mein Leben verantwortlich?
  •  Die in allen Bereichen des Lebens liegt die Verantwortung im finanziellen Bereich   erstmal bei einem selbst. Sie kann auf niemanden abgewälzt werden.
  •  Kann ich mich nicht selbst unterhalten, ist mein Ehegatte oder Lebenspartner für mich verantwortlich.
  •  Kann dieser nicht für mich aufkommen, ja dann sind die Abkömmlinge an der Reihe,   d.h. die Kinder.
Man spricht auch von der Familie als „lebenslange Bedarfsgemeinschaft“. Es gilt die Mehrgenerationen-Solidarität in aufsteigender sowie in absteigender Richtung. Eltern haben gegen die Kinder einen Unterhaltsanspruch nach dem BGB.
  •  Erst wenn diese Kette durchlaufen ist, sind es die Anderen. Mit den anderen ist der Staat gemeint, der für mich sorgen muss, wenn ich es nicht kann, mein Partner es nicht vermag und auch meine Kinder nicht in der Lage dazu sind. 
 
Die Eltern haben gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch nach dem SGB XII auf Geldleistungen.

§ 9 SGB I sagt: Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe. 
Ausgenommen von der Problematik des Elternunterhaltes sind Beamte und deren Angehörige. Den Beamten wird ein Leben lang der „amtsangemessene Lebensunterhalt“ gesichert. Regelungen hierzu finden sich in der Bundesbeihilfenverordnung. 

Gerade wenn Eltern im Pflegeheim sind, zahlt der Sozialhilfeträger bereits, ohne dass die Kinder in Anspruch genommen worden sind. Das ist natürlich notwendig, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Heimvertrag der Eltern gekündigt wird. Die Berechnung des Elternunterhaltes zieht sich in der Regel über Monate, manchmal über Jahre hin. In diesem Zeitraum muss der Unterhaltsbedarf der Eltern gedeckt sein. Auf den Unterhaltsbedarf der Eltern gehe ich im nächsten Teil der Serie ein.

Sonntag, 15. Februar 2015

Wenn Eltern kein Paar mehr sind


Ich behaupte kühn, dass wohl fast alle Ehen mit dem Vorsatz geschlossen werden, für immer und ewig zusammenzubleiben. Man möchte sich etwas aufbauen, Kinder bekommen, sie gemeinsam groß ziehen, ein Nest bauen und irgendwann hochbetagt, gesund und zufrieden, den Enkeln beim Spielen zu schauen.

Aber wie sagte schon John Lennon: "Leben ist das was passiert, während Du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen."

Die Liebe zerbricht. Man trennt sich. Viele Paare vergessen in diesen Momenten, dass sie zwar als Paar, d.h. als Mann und Frau, nicht mehr zusammen sind, aber ein Leben lang Eltern bleiben. Zu schwer wiegen die Verletzungen der Trennung.

Was wird mit den Kindern? Wo sollen sie leben? Diese Frage stellt sich den meisten den trennungswilligen Paaren nicht, denn in den Köpfen vieler Menschen gilt noch die Devise: "Ein Kind gehört zur Mutter!" und sieht den Vater mehr oder weniger regelmäßig.

Standardisiert findet Umgang ca. alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag und in der Hälfte aller Ferien statt. Gelegentlich gelingt die Konstellation des sog. "Wechselmodells". Das bedeutet, dass die Kinder hälftig bei Mutter und Vater sind. Wie bei allen Konstellationen kann diese Konstellation funktionieren, mus sie aber nicht nicht. In meiner Berufspraxis habe ich hier leider häufiger das Scheitern als den Erfolg dieses Modells erlebt. Es gibt jedoch zwischen dem Wechselmodell und dem 14tägig standardiesiertem Umgang viele Abstufungen und Konstellationen. Jedoch stellt in der Regel keine dieser Konstellationen den Hauptaufenthaltsort der Kinder bei der Mutter in Frage. Warum ist das so in den Zeiten der Gleichberechtigung?

In der Presse liest man immernoch viel davon, dass die Gerichte auch heute noch geneigt sind in Streitfällen, die Kinder der Mutter zu zu sprechen. Ich erlebe immer häufiger, dass die Gerichte genauer hinsehen und prüfen, wo die Kinder am besten aufgehoben sind. Das muss nicht immer die Mutter sein. Die Gleichwertigkeit beider Eltern kommt langsam in den Köpfen der Richter an, aber sie kommt an.

 Manchmal gibt es sie:  die Paare, die einvernehmlich nach einer Trennung entscheiden, dass die Kinder beim Vater leben. Neulich las ich hierüber einen Blogartikel, dessen Offenheit und Ehrlichkeit mich sehr berührt hat. Vomwerdenundsein ist eine Wochenend-Mutter.
Sie schreibt offen über den Schmerz, den sie empfand als sie zum ersten Mal allein in ihre neue Wohnung fuhr. Für sie ist es keine Frage, dass Väter den gleichen Schmerz empfinden, wenn sie sich von ihren Kindern trennen müssen.

Warum gehen Menschen davon aus, dass Kindern und Vätern eine räumliche Trennung zuzumuten ist, Müttern und Kindern aber nicht? Es ist und bleibt schwer, egal wie.
Es bleibt schwer, egal wie! Es verlangt Einfühlungsvermögen, Sensibilität und Bindungstoleranz- aber es ist und bleibt ein Balanceakt- das Eltern sein, wenn man kein Paar mehr ist. Ich gebe keiner der Regelungsmöglichkeiten einen grundsätzlichen Vorzug. Es hängt jedes Mal individuell von den betroffenden Eltern und den Kinder ab. Ich wünsche mir jedoch Offenheit gegenüber allen möglichen Konstellationen, denn nur die ermöglicht, die bestmögliche Lösung für die jeweiligen Kinder und deren Eltern zu finden. Es gibt hier kein pauschales "richtig" oder "falsch", denn es bleibt schwer für die Eltern und die Kinder, egal wie.