Am 17. Oktober 2012 beschloss das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters.
Mit dem Gesetzentwurf sollen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht umgesetzt werden. Der leibliche Vater, dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer sozialen Familie lebt, und der zu seinem Kind noch keine enge persönliche Beziehung aufbauen konnte, soll unter bestimmten Bedingungen ein Umgangs- und Auskunftsrecht erhalten.
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